Zollvorschriften


Einfuhr

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Deklarationspflichtig sind Schmuck (außer bereits im Gebrauch gewesener) und andere Wertgegenstände. Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm pro Person unabhängig vom Alter können nur mit schriftlicher Zollerklärung eingeführt und ausgeführt werden. Bankmetalle in Barren mit Gewicht über 500 Gramm können nur von den bevollmächtigten Bänken eingeführt werden. Bankmetalle in Barren mit Gewicht über 500 Gramm können nur von den juristischen Personen mit besonderer Genehmigung der Nationalbank der Ukraine ausgeführt werden.

Lebensmittel für den eigenen Verzehr dürfen bis zu einem Gesamtwert von Euro 50,- pro Person eingeführt werden. Darunter fallen einerseits verpackte Lebensmittel (nicht mehr als 1 Packung bzw. in der Gesamtmenge maximal 2 kg pro Artikel und Person) und andererseits unverpackte Lebensmittel (nicht mehr als 1 untrennbares Produkt, in der Gesamtmenge maximal 2 kg pro Artikel und Person). Die für den eigenen Verzehr eingeführten Lebensmittel müssen an der Grenze mündlich oder schriftlich deklariert werden.

Es wird empfohlen, bei der Einreise die entsprechende Zollerklärung auszufüllen und Geld, Travellerschecks, Wertgegenstände, Schmuck etc.  anzuführen, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.


Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen. Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus und lassen Sie diese von der Zollbehörde bestätigen.

Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen gelten seit 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:

  • oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks mit mündlicher Deklarierung. Darüber hinausgehende Beträge müssen schriftlich deklariert werden.
  • Juristische Personen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks mit mündlicher Deklarierung; Juristische Personen können durch einen bevollmächtigten Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine schriftliche Deklaration ist in jedem Fall notwendig.
  • Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.

Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US Dollarnoten oder Kreditkarten. Kreditkarten werden von einigen Geschäften und Restaurants vor allem in Kiew und anderen Großstädten akzeptiert. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist am Flughafen Boryspil, in guten Hotels und Reisebüros und an den sehr zahlreichen offiziell gekennzeichneten Wechselstuben möglich. Illegaler Geldwechsel ist in der Ukraine verboten. Es wird unbedingt davon abgeraten, Geld auf der Straße zu wechseln.

Ausfuhr

Das Reisegepäck muss wieder vollständig ausgeführt werden. Geschenke und Waren bis zu einem Wert von Euro 200,-- (Gewicht nicht größer als 50 Kg.) können zollfrei ausgeführt werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Wäsche, Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel usw. können zollfrei mitgeführt werden. Hierzu zählen auch 1 Fotoapparat, 1 Schmalfilmkamera oder 1 Videokamera, 1 Kofferradio sowie 1 tragbares Musikinstrument. Es empfiehlt sich, alle wertvollen Gegenstände (z.B. Schmuck), in die Zollerklärung eintragen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen. Kunstwerke und Antiquitäten sollten nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.

Ferner bleiben zollfrei bei über 18 Jahre alten Personen 200 Zigaretten oder 200 g Tabak, 1 l Spirituosen, 2 l Wein oder 5 l Bier, Lebensmittel für eigenen Gebrauch im Wert bis zu 50 Euro (außer tierischer Herkunft).
Zu beachten:
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Rauschgift, pornographischen sowie Krieg und Rassismus propagierenden Schriften und Medien ist verboten.

Ausführliche Information über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen finden Sie auf der Web-Seite des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine unter: http://www.customs.gov.ua

Für die Ausfuhr von Kunstwerken und Kulturgütern (dazu zählen z.B. auch Musikinstrumente von vor 1950; Bücher, die vor 1945 veröffentlicht wurden)  ist eine Ausfuhrgenehmigung des ukrainischen Kulturministeriums erforderlich (grundsätzliche Ausfuhrverbote bestehen z.B. für nationale Kulturgüter; Antiquitäten; Kunstgegenstände von vor 1950; Edelsteine, Bernstein; Perlmutt; Korallen; Intarsienarbeiten; Uhren und Messinstrumente von vor 1950; Trachten von vor 1950; Akkordeons von vor 1960; Schallplatten von vor 1960; Münzen und Banknoten von vor 1960; originale Orden und Medaillen).

In Zweifelsfällen sollte das ukrainische Kulturministerium vorab kontaktiert werden. Eine Expertenkommission des Kulturministeriums entscheidet, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew; 2.Etage, Zi. 208 und 209; Telefon: 044-2795647 und 044-2795340.

Bei der Ausfuhr  von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstiger Gegenstände ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes ist mit längeren Ermittlungen zu rechnen, während derer das Land nicht verlassen werden kann oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise übernommen werden.