Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten


Das Honorarkonsulat der Ukraine in Linz wurde im Januar 2013 errichtet. Als Honorarkonsul der Ukraine in Linz wurde Herr Dr. Ernst Hutterer, Geschäftsführer von der Firma Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H., ernannt. Zum Amtsbereich des Honorarkonsulates der Ukraine in Linz gehört das Bundesland Oberösterreich.
Das Honorarkonsulat soll zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Österreich seinen Beitrag im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur leisten.
Zu den wichtigsten Amtspflichten des Honorarkonsuls gehört die Ausübung der unter den Punkten a - c und e des Art. 5 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (im Folgenden – Übereinkommen genannt) vorgesehenen Funktionen, und zwar:

1)    die Interessen der Ukraine, der juristischen Personen und Staatsbürger der Ukraine im völkerrechtlich festgelegten Rahmen in der Republik Österreich zu vertreten;

2)    die Entwicklung der Beziehungen in Handel, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zwischen der Ukraine und der Republik Österreich zu fördern sowie der Freundschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten auf andere Art und Weise gemäß den Bestimmungen des genannten Übereinkommens zu unterstützen;

3)    die Gegebenheiten und Geschehnisse in den Bereichen Handel, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft in Österreich unter Zuhilfenahme aller gesetzlichen Mittel in Erfahrung zu bringen sowie die diplomatischen Vertretung der Ukraine in der Republik Österreich darüber zu informieren;

4)    die Staatsbürger und die juristischen Personen der Ukraine zu unterstützen und zu fördern.

In seiner Tätigkeit lässt sich das Honorarkonsulat nach dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, der Verordnung über den Honorarkonsul der Ukraine, die vom Erlass №150 des Präsidenten der Ukraine vom 17. Februar 1997 bestätigt wurde, dem Konsularischen Statut der Ukraine, den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, den bilateralen Verträgen, die zwischen Belarus und Österreich abgeschlossen wurden, richten.

Das Ukrainische Honorarkonsulat in Linz wurde ohne Pass- und Sichtvermerksbefugnis gegründet und ist zur Ausstellung der Personalausweise, Reisepässe und Visen nicht berechtigt. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft der Ukraine in Wien (Naaffgasse 23, 1180 Wien; Tel.: +43 1 479 71 72 55).

 

Kontaktdaten

Büroadresse
Adlergasse 10
4020 Linz

Tel: +43 (732) 776431
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Parteienverkehr
Di. 09.00 – bis 12.00 (nach telefonischer Vereinbarung)
Fr. 14.00 Uhr – 17.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung)

Amtsbefugnis
keine Beglaubigungs-, Pass- und Visabefugnis


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