Internationale Adoption


(Adoption eines ukrainischen Waisenkindes durch Ausländer)

Die Fragen der internationalen Adoption in der Ukraine werden durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
• Familiengesetzbuch der Ukraine vom 10.01.2002 (in Kraft getreten am 01.01.2004)
• die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 08.10.2008 Nr. 905 „Über das Adoptionsverfahren und die Durchführung der Kontrolle über die Gewährung der Kinderrechte“ (in Kraft getreten am 01.12.2008)
Die Anträge auf Adoption eines ukrainischen Kindes müssen von Ausländern schriftlich beim Staatlichen Departement für Adoption und Schutz der Kinderrechte Departement) 01025 Kiew, wul.Desjatynna, 14, 
Tel.: +38 044 278 52 32, 278 52 31, Tel./Fax +38 044 279 11 13, 278 71 57, 278 37 54, 278 51 99, 278 52 37 eingereicht werden.

Dem schriftlichen Antrag auf Adoption sind grundsätzlich folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Antrag zur Registrierung als Adoptivkandidaten (notariell beglaubigt)
  2. Kopie des Passes oder eines anderen Dokuments, das die Person bestätigt (in dreifacher Ausfertigung)
  3. Gutachten der zuständigen österreichischen Behörde (bitte erkundigen Sie sich beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes) über die Adoptionseignung mit Angaben von Adresse, Wohnverhältnisse (Zimmeranzahl, Vorhandensein der Wohnbedingungen für das Kind), biographische Angaben der Adoptiveltern und Familienzusammensetzung (Anzahl der Personen, die mit dem Antragsstellers zusammen wohnen, Verwandtschaftsgrad, Vorhandensein der eigenen Kinder), sowie Einstellung der Antragssteller zur Adoption. Das Gutachten soll auch die Empfehlungen in Bezug auf die Anzahl, Alter und Gesundheitszustand der Kinder beinhalten, die von Antragsteller adoptiert werden können. Wenn dieses Gutachten von der nichtstaatlichen Behörde ausgestellt wird, ist die staatliche Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit beizufügen
  4. Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde der Adoptiveltern über die zu erteilende Genehmigung zur Einreise und zum ständigen Wohnsitz des adoptierten Kindes
  5. Verpflichtung der Adoptiveltern (in zweifacher Ausfertigung), das Kind innerhalb eines Monats nach der Einreise ins Empfangsland bei der zuständigen ukrainischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung anzumelden (mit Anschrift der Vertretung); dem Kind bis zum 18.Lebensjahr die ukrainische Staatsangehörigkeit zu belassen; die konsularische oder diplomatische Vertretung der Ukraine mindestens einmal im Jahr innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Adoption und künftig einmal in drei Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Wohnbedingungen und den Gesundheitszustand des adoptierten Kindes laut vorgeschriebener Form zu benachrichtigen; einem Mitarbeiter der konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Ukraine zu ermöglichen, mit dem Kind zu kommunizieren, sowie über die Änderung des Wohnsitzes zu berichten.
  6. Beglaubigte bzw. notariell beglaubigte Gehaltsbescheinigung für die letzten 6 Monate oder die Kopie der Einkommenserklärung in Vorjahr
  7. Notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Eheregister (in zweifacher Ausfertigung)
  8. Medizinische Atteste beider Adoptiveltern nach bestimmter Form
  9. Polizeiliche Führungszeugnisse beider Adoptiveltern
  10. Notariell beglaubigte Kopie des Dokuments, das das Eigentumsrecht oder das Recht auf Benutzung der Wohnung nachweist (mit Angaben von Gesamt- und Wohnfläche und Zimmeranzahl)
  11. Notariell beglaubigte Zustimmung der Adoptiveltern für das Erhalten der Information über die Adoptiveltern im Generalsekretariat der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und in den zuständigen ausländischen Behörden (in zweifacher Ausfertigung).
    Bei der Adoption durch Ehepartner ist der gemeinsame Antrag notwendig (bei der Adoption durch einen Ehepartner - der Antrag des jeweiligen Ehepartners mit einer schriftlichen Zustimmung des zweiten Ehepartners).
    Auf alle genannten Urkunden müssen Sie Apostille machen. Die Unterlagen sind auch von den Adoptionsanwärtern ins Ukrainische zu übersetzen (nach Apostille).
    Bitte merken Sie sich, dass die Unterlagen zur Vorlage für Adoption ein Jahr seit dem Ausstellungsdatum gültig sind, falls nicht anderes im Ausstellungsland vorgesehen ist. (Darauf soll in den Unterlagen hingewiesen werden). Zum Zeitpunkt der Einreichung der o.g. Unterlagen beim Departement müssen sie nicht weniger, als 6 Monate gültig sein. Falls die Gültigkeitsdauer der Unterlagen laut der Gesetzgebung des Ausstellungslandes weniger als 6 Monate beträgt, müssen die zum Zeitpunkt der Einreichung beim Departement gültig sein.
    Dem Art. 282 des Familiengesetzbuches der Ukraine vom 10.01.2002 gemäß, wird die durch die staatlichen Behörden am Ort des Wohnsitzes des Kindes durchgeführte Adoption eines ukrainischen Kindes von Ausländern unter Bedingung der Einholung der Vorabzustimmung des Staatlichen Departements für Adoption und Schutz der Kinderrechte anerkannt.
    Die Adoption von Kindern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit durch ausländische Staatsbürger, die auf dem Gebiet der Ukraine wohnhaft haben, erfolgt gemäß der Gesetzgebung der Ukraine, wenn alle Möglichkeiten, um eine Adoption, Vormundschaft oder familiäre Aufnahme durch ukrainische Staatsbürger zu erreichen, ausgeschöpft wurden und wenn das jeweilige Kind mindestens seit einem Jahr im Departament registriert ist.
    Das Departament prüft innerhalb von 20 Tagen die Antragsunterlagen der Adoptionsanwärter, nimmt sie in das Register auf, stellt ihnen alle notwendigen Informationen über die Kinder mit den Voraussetzungen für eine Adoption zur Verfügung und erteilt die Überweisung an ein Vormundschaftsamt zwecks Auswahl, Kennenlernen des Kindes und Kontaktaufnahme mit dem Kind. Die Adoptionsanwärter müssen auch im Voraus das Datum Ihrer Ankunft in Kyiv mit dem erwähnten Adoptionsdepartament vereinbaren.
    Im Fall einer Ablehnung der Registrierung als Adoptionsanwärter erhält der Antragsteller eine schriftliche Begründung der Ablehnung und die eingereichten Antragsunterlagen.
    Wenn die Adoptionsanwärter aufgrund der Überweisung des Departaments kein Kind für die Adoption auswählen konnten, können sie die Überweisung zu einem anderen Vormundschaftsamt ihrer Wahl erhalten.
    Die Adoption von Kindern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit durch ausländische Staatsbürger erfolgt durch die Entscheidung eines Gerichts in dem entsprechenden Verfahren.

 

Medizinischer Untersuchungsbericht auf Deutsch

Bericht über das Adoptivkind auf Deutsch